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Wann sind plastische Eingriffe medizinisch verordnet?

Abbildung 1: Immer häufiger legen sich Frauen und Männer unters Skalpell. Die Gründe entspringen häufig rein ästhetischer Natur.
Wer beginnt, sich mit dem weiten Feld der plastischen und ästhetischen Operationen auseinandersetzen, kommt spätestens bei der Beantwortung der Kostenfrage an den Punkt, an dem die Frage gestellt wird: Wann handelt es sich bei einem ästhetisch-plastischen Eingriff um eine medizinisch verordnete Behandlung? Daran schließt sich die nicht minder wichtige Frage an, wann die Krankenkasse für den plastischen Eingriff aufkommt. Eines vorweg: Finale Ergebnisse kann dieser Ratgeber nicht vorstellen, denn letztlich entscheidet die Krankenkasse darüber, was bezuschusst wird. Es gibt allerdings Indikationen, die einen Eingriff medizinisch nötig machen bzw. Vorgeschichten, Erkrankungen und Unfälle, die die Bezuschussung durch die Krankenkasse ermöglichen.
Die Ästhetische Chirurgie in Deutschland
Die Plastische Chirurgie ist der formale Oberbegriff, der neben der Ästhetischen Chirurgie auch die Rekonstruktive Chirurgie umfasst, die sich in erster Linie mit der Rekonstruktion des menschlichen Körpers nach Verletzungen, Unfällen und Operationen auseinandersetzt.
Mit Blick auf die Ästhetische Chirurgie zeigt sich diese Entwicklung: „In Deutschland werden jährlich 800 000 Eingriffe vorgenommen, von denen nicht ganz 30 Prozent rein ästhetischer Natur sind – Tendenz stark steigend, weil die verstärkte Berichterstattung die gesellschaftliche Akzeptanz der Schönheitschirurgie hat steigen lassen. Der Anteil plastischer Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen liegt unter zehn Prozent, am häufigsten werden ihnen abstehende Ohren angelegt. Entgegen anders lautender Trendmeldungen verharrt zumindest in Deutschland der Anteil ästhetischer Eingriffe bei Männern bei etwa 12 Prozent. Der Großteil der Eingriffe entfällt entsprechend auf Frauen, die altersbedingte Veränderungen beseitigt wissen wollen, die sie als Makel empfinden. Innerhalb der Anti-Aging-Medizin hat die Ästhetische Chirurgie deshalb einen festen Platz.“ (Quelle: apotheken.de)
Die inhaltliche Bandbreite in der Ästhetischen Chirurgie
Um die Verklausulierung an dieser Stelle aufzuheben, sei nun auf die inhaltliche Bandbreite des Behandlungsspektrums in der Ästhetischen Chirurgie hingewiesen. Diese umfasst unter anderem diese Behandlungsschwerpunkte (vgl. dr-hussmann.de):
- Brustoperationen: Brustvergrößerungen, Brustverkleinerungen, Bruststraffungen, Brustwiederherstellungen, Brustkorrekturen;
- Gesichtsoperation: Facelifting (Gesichtsstraffung), Augenlidkorrektur, Nasenkorrektur, Ohrenkorrektur;
- Fettabsaugungen: an Beinen, Armen, Brust und Bauch;
- Handchirurgie;
- Spezialbehandlungen: bei Problemwunden, bei Wundproblemen, bei Narbenbildung.
Obgleich diese Behandlungsmethoden in weiten Teilen optisch bedingt klingen, so gibt es doch auch medizinische Indikationen, die eine Behandlung nötig machen. Ein Blick in die statische Erhebung 2014 der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie zeigt zudem folgende Trends im Bereich der Ästhetischen Medizin:
- Noch immer sind es in weiten Teilen Frauen (84,8 Prozent), die sich einem ästhetisch-plastischen Eingriff unterziehen.
- Die Patienten sind meist zwischen 18 und 30 Jahren (27,8 Prozent), 31 bis 40 (23,5 Prozent) oder 41 bis 50 Jahre alt (21,3 Prozent).
- Die meisten Frauen sind verheiratet (43,6 Prozent), die meisten Männer sind Singles (40,5 Prozent).
- Die Art des Eingriffs ist stark altersbedingt: Bei einer Nasenkorrektur sind die Patienten am jüngsten (31,4 Jahre). Beim Hals-, Stirn- oder Facelifting sind sie hingegen mit durchschnittlich 56,6 Jahren am ältesten.
- Mit Blick auf die Gründe zeigt sich, dass 77,2 Prozent der Frauen auf ein besseres Lebensgefühl hoffen und 71,8 Prozent der Männer derselben Meinung sind. Weit abgeschlagen (unter 25 Prozent) sind indes andere Gründe wie etwa das Erreichen eines Ideals, die Minderung körperlicher Einschränkungen, die Verbesserung beruflicher Chancen, das bessere Aussehen und mehr Selbstbewusstsein.
- Aus dem Ranking der beliebtesten bzw. häufigsten Eingriffe im Jahr 2014 ergibt sich diese Grafik:
(Eigene Grafik nach Daten aus DGÄPC-Magazin 2014/2015)
Abbildung 2: Diese Grafik zeigt, dass Brustvergrößerungen, Lidstraffungen, Botulinumbehandlungen und Fettabsaugungen mehr als die Hälfte aller Eingriffe im Jahr 2014 ausmachten.
Abbildung 2: Diese Grafik zeigt, dass Brustvergrößerungen, Lidstraffungen, Botulinumbehandlungen und Fettabsaugungen mehr als die Hälfte aller Eingriffe im Jahr 2014 ausmachten.

(© pixabay.com / jarmoluk)
Abbildung 3: Nur teilweise können die Kosten, die für einen
ästhetischen Eingriff anfallen, von der Krankenkasse bezuschusst
werden.
Die Kostenfrage: Die Versicherung bezuschusst nur die medizinische Notwendigkeit
Für die meisten ist die Klassifizierung als „medizinische Notwendigkeit“ schwammig und ungenau und letztlich muss immer mit der Krankenkasse direkt geklärt werden, ob diese die Kosten für eine Behandlung übernimmt oder nicht. Grundsätzlich jedoch gibt es auch Gründe, die einen Eingriff medizinisch denkbar machen. So können beispielsweise Erkrankungen und Unfälle, die die Ästhetik in Mitleidenschaft gezogen haben, ein Grund dafür sein, dass die Krankenkasse den Eingriff bezuschusst. Dies kann beispielsweise bei Krebserkrankungen der Fall sein oder bei Unfällen, die eine deutliche Narbenbildung zur Folge hatten. Auch Verbrennungsopfer, die sich einem ästhetischen Eingriff unterziehen, können hierfür einen finanziellen Zuschuss seitens der Krankenkasse erhalten. Einem Ideal nachzueifern, welches ohnehin nur vermeintlich perfekt sein wird, ist hingegen kein legitimer Grund.
Auch ist eine medizinische Indikation möglich, wenn der Eingriff aufgrund einer Einschränkung anvisiert wird. Wer unter Hängelidern leidet, die das Sichtfeld einschränken oder wer unter Atembeschwerden leidet, die auf eine verkrümmte Nase zurückzuführend sind, hat vergleichsweise gute Chancen, einen Zuschuss für die Lidstraffung oder die Nasenkorrektur zu erhalten. Laut Informationen der Verbraucherzentrale liegen die Kosten für eine ästhetische Operation, die nicht medizinisch nötig wäre, zwischen 1.000 und 7.000 Euro. Oftmals sind zudem nicht nur Erst- sondern auch Folgebehandlungen nötig, die die Kosten weiter in die Höhe treiben. Besonders Brustoperationen sind in diesem Fall gemeint, denn die eingesetzten Implantate müssen nicht selten und in Abhängigkeit vom eingesetzten Material nach einem festgelegten Zeitraum erneuert werden.
Autor: Wissen-Gesundheit-Redaktion