RATGEBER - Organversagen
Todspende
Hingegen können das Herz, sowie Leber, beide Lungen, Darm und Bauchspeicheldrüse als Ganzes nur hirntoten Menschen entnommen werden. Das gilt ebenso für Herzklappen, die Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Knochengewebe und Blutgefäße. Allerdings muss der Spender zuvor seine Einwilligung gegeben haben, am besten mit einem Organspendeausweis. Auf diesem können Sie übrigens auch bestimmen, ob Sie nur einzelne Organe oder auf gar keinen Fall spenden wollen. Liegt kein Organspendeausweis vor, dann darf auch ein Angehöriger entscheiden, was wohl im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre.
Organe werden erst dann entnommen, wenn der Spender für hirntot erklärt wurde. Den Hirntod müssen zwei erfahrene unabhängige Ärzte getrennt bestätigen. Dann wird bei dem Hirntoten das Herzkreislauf-System künstlich aufrechterhalten, um das Organ bis zur Entnahme noch gut zu durchbluten. Die Hirnfunktionen kommen nicht zurück. Die Ärzte untersuchen Blutgruppe und Gewebemerkmale und bereiten die Organentnahme vor, während die Stiftung Eurotransplant die Organe in sieben europäischen Ländern gemäß gemeinsamer Warteliste vermittelt.