Was ist gesichert in der Therapie von MS mit Cannabis?
Muskelverkrampfungen bzw. Spastiken aufgrund von Verletzungen des Rückenmarks oder Multipler Sklerose werden als relativ gut gesicherte Heilanzeigen angesehen.
Kleinere plazebokontrollierte Studien, bei denen der Wirkeffekt mittels eines Scheinmedikaments an einer anderen Gruppe verglichen wurde, haben diese Heilanzeigen bestätigt. Diese kleineren Studien erfüllen allerdings noch nicht die Ansprüche, die an eine arzneimittelrechtliche Zulassung gestellt werden.
Die Zulassung für Cannabis bei schmerzhaften Muskelverkrampfungen steht also noch aus.
Trotzdem hat der Arzt die Möglichkeit, den Cannabiswirkstoff THC als Rezepturarzneimittel zu verschreiben.
Der Apotheker bringt dann das Mittel in die gewünschte und für den Patienten passende Form.
Sie unterstützen Senioren und hilfsbedürftige Menschen im Alltag, bieten emotionale Nähe und tragen entscheidend zur Gesundheitsförderung bei – sowohl in präventiver Hinsicht als auch bei bestehenden Krankheiten.